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Wie nennt man die Trennung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und vollziehender Gewalt?
Die Trennung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und vollziehender Gewalt nennt man
Gewaltenteilung
. Sie wird in Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegt.
Autor:
eXpressAntwort
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