Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört:
- Repräsentation der Bundesrepublik im In- und Ausland
- Unterzeichnung von Gesetzen
- Ernennung des Bundeskanzlers, der Minister, der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere
- Auflösung des Bundestags auf Antrag des Bundeskanzlers
- Ausübung des Begnadigungsrechts