Die Aufgaben des Bundespräsidenten lauten:
- er vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich,
- er beglaubigt diplomatische Vertreter und
- er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht, welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat; er kann aber keine Amnestie aussprechen,
- Ernennung und Entlassung von Bundesministern auf Vorschlag des Bundeskanzlers,
- Unterzeichnung und Verkündung der Bundesgesetze durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt,
Vorschlagen eines Kandidaten zum Bundeskanzler zur Wahl durch den Bundestag sowie dessen Ernennung und Entlassung,
- Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren und Unteroffizieren, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist,
- Verkündung der Feststellung des Verteidigungsfalls und Abgabe völkerrechtlicher Erklärungen nach Beginn eines Angriffes sowie
- Einberufung der Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz: