Eine Revision (übersetzt aus dem Lateinischen: Rückschau oder Überprüfung) ist eine Möglichkeit, bei Gericht "Berufung", also eine erneute Überprüfung des Sachverhalts zu erwirken, sollte es in bestimmten Fällen zu berechtigten Zweifeln an der Gründlichkeit eines Verfahrens kommen.